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++aktuelle Meldung++

01.09.2011:

Seit dem 01.09.2011 (Antragseingang beim BAFA) sind effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen nur dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pelletöfen mit Wassertasche. Zudem ist die Einbindung einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A seit dem 01.09.2011 zusätzliche Voraussetzung für die Gewährung des Kesseltauschbonus. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung (in Kopie). 

15.03.2011:
Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm treten in Kraft

I. Solarkollektoren

   1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter (m2) bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro / m2
   2. Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro
   3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro

II. Biomassekessel

   1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg / m3 ,früher 50 mg / m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro
   2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert

III. Wärmepumpen

   1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt
   2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten

IV. KfW-Förderung

   1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen
   2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen
   3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen

**

Hinweis zu den BAFA-Förderungen: Leider sind Anlagen in oder auf neu errichteten Gebäuden (Neubauten) zur Zeit grundsätzlich nicht förderfähig. Es sind nur solche Anlagen förderbar, die einem Gebäude dienen, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte (Gebäudebestand).

» Hier mehr Infos (externer Link zum BAFA)

Aktuelle Antragsformulare:

» Förderantrag Wärmepumpe

» Förderantrag Solarthermie

» Förderantrag Biomasse

» Innovationsförderung - Erläuterungen zur Innovationsförderung

» Visualisierung - erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche

Nutzen Sie bitte auch unsere Fördermitteldatenbank

Hier erfahren Sie tagesaktuell welche Fördermittel zu Ihrer Verfügung stehen

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KfW-Förderprogramme

Änderungen in den Programmen Energieeffizient Sanieren zum 01.03.2011

Die KfW Bankengruppe fördert ab 1.3.2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage.

Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren - CO2-Gebäudesanierungsprogramm - werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt.

Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung.

>>Weiterführende Informationen

 

Wichtige Änderungen in den Programmen Energieeffizient Sanieren zum 01.09.2010

• Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430)
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellen wir zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante ein. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.

Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden.

• Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431)
Darüber hinaus stellen wir zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" ein. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.

Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.
 

Weiterführende Links

» Link zur kfW Förderbank

Förderprogramme Energieeffizienz in der EU

»

Förderprogramme Energieeffizienz in der EU (PDF-Datei / 1 MB)

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